Hammelburger Geschichte(n)

 

 

Das Saalecker Kellerrecht

Dem Grundgedanken, daß man den edlen Wein in seiner Entwickelung auf keinen Fall stören dürfe entstammen die vielerorts überlieferten „Keller-rechte", über deren strenge Befolgung zu allen Zeiten die Kellerbeamten, Kellerknechte und Büttner zu wachen hatten. Dank ihnen gärt der Wein in feierlicher Stille - nur das leise Gluckern und Gurgeln ist aus den Fässern zu hören . . .
Wehe dem Sünder, der es aus Unkenntnis oder Leichtsinn zu stören wagte! Ihn trifft das Kellerrecht, wie es aufgezeichnet ist im Hofkeller der Würzburger Residenz, in der Kellerei der Fürstlich - Löwenstein-Wertheim -Freudenbergischen Weingüter aus dem 18. Jahrhundert oder, neueren Datums, im Bürgerspital zum Heiligen Geist in Würzburg und schließlich, - der Sage nach auf Carolus Magnus' Besuch der Bergfeste Saaleck im Jahre 790 mit frankischen Edeligen zurückgehend, - das „Saalecker Kellerrecht", das also lautet:
„Vernimm, mein lieber Kellergast, worauf Du hier zu achten hast,
Denn Du mußt hier nach Regeln leben, die schon der große Karl gegeben!
Zum ersten darfst allhie nicht rauchen!
Du magst daheim Dein Pfeiflein schmauchen!
Verdirb nicht edle Kellerluft durch Deines Krautes üblen Duft!
Zum zweiten darfst ans Faß nicht klopfen, das schadet sehr dem edlen Tropfen
Und Neugier, die man spürt daraus, geziemt sich nicht im fremden Haus!
Zum dritten sollst Du nicht krakeelen, Pfeifen, Fluchen, Zoten erzählen
Denn guter Ton und ruhig Wesen gehört sich, wo der Wein erlesen!
Hältst Du Dich nicht ans Keller-Recht, Nimmt Dich in Buß der Kellerknecht
Und dieser, unsanft, grob und barsch
Setzt Dir den Stiefel auf den  Hintern!"
Gegeben zu Saalec Junius 18. 790
Carolus Magnus Rex       Zeugen:  Husogast Wisogast Losogast, Soiogast
(Ein Scherz!)

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