Hammelburger Geschichte(n)

In § 228 des Urteils wird dann

das fränkische Krongut Hammelburg

an der Hand der Urkunden von 777 näher beschrieben. Dieser Abschnitt lautet:
Beispielsweise schenkte Karl der Große am 7. 1. 777 dem Kloster Fulda res proprietatis nostrae Hamalumburcc situm in pago Salecgavio super fluvio Sala cum omne integritate vel adjecenciis seu apendiciis suis Achynebach, Thyupfbach, Harital, hoc est quantumcumque in superius nominata loca habere videmini, id est tam terris, domibus, aedificiis, acolabus, mancipiis, vineis, silvis, campis, pratis, pascuis, aquis aquarumque decursibus movilibus et inmovilibus, omnia et ex omnibus ad prefatum sanctum locum (sc. monasterium Fulda) perpetualiter ad possidendum. (Deutsch: ... all unser Eigentum, das zu Hammelburg an der Saale im Saalgau liegt. ohne Unterschied sowohl das ganze Hofgut als den dazu gehörigen Grundbesitz in Eschenbach, Dibbach und Ertal, soviel wir in den vorbez. Orten besitzen an Grundstücken, Häusern, Gebäuden, Hintersassen, Knechten, Weinbergen, Wäldern, Aeckern. Wiesen, stehenden und fließenden Gewässern, beweglichem und unbeweglichem Gute, alles und jegliches dem eingangs genannten heiligen Ort (d. h. dem Kloster Fulda) zum ewigen Besitz.) (Mon. Germ. hist.: Die Urkunden der Karolinger, bearbeitet von G. Mühlbacher Bd. I 1906) S. 163. Stengel G.: Urkundenbuch des Klosters Fulda Bd. I (1913) Nr. 77 S. 140 - 147.)
Die Beschreibung der geschenkten Mark ist und ausführlich überliefert und läßt sich bei einiger Ortskenntnis auf der topographischen Karte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit feststellen. Aus der Investitur vom 7. Januar 777 ergibt sich, daß der Frankenkönig alles Königsgut dem Kloster Fulda schenkt, das zum Fiscus Hammelburg an der fränkischen Saale gehört und im Saalgau liegt, also nicht nur das, was in der Stadtmarkung Hammelburg selbst, sondern auch in den benachbarten Markungen der Dörfer Achynebach (heute Ober- und Untereschenbach). Thyupfbach (beute Dibbach) und Harital (heute Ober- und Unterertal) an Krongut sich befindet, gleichviel ob es in kgl. Regie bewirtschaftet wird oder gegen Zins ausgetan ist. Daraus folgt ohne weiteres eine gewisse Beschränkung des Umfangs der Mark, wenn auch die heutigen Markungsgrenzen der genannten Dörfer nur an einzelnen Strecken mit denen des Kronguts zusammenfallen.
Die Hamalumburcc bedeutet dasselbe wie das Hamulo castellum, das Herzog Heden II dem hlg. Willibrord zur Gründung eines Klosters im Jahre 716 schenkte. Hiezu ist es aus uns unbekannten Gründen nicht gekommen, obwohl das Kloster Echternach. Dem der hl. Willibrord vorstand, reichlich Besitzungen in jener Gegend hatte, wie z. B. die Urk. von 907 (Droncke: cod. dipl. S. 301) beweist. Unter dieser Hamalumburcc ist wohl der befestigte Salhof mit der dazu gehörigen Burg zu verstehen. Wo beide gelegen sind, ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Vielfach sucht man den Salhof in dem heute Altstadt genannten Franziskanerkloster am

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