Hammelburger Geschichte(n)

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E i n l e i t u n g .

Das Landgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 7. 4. 1920 (Aktenz. A 1462/12) einen mehrjährigen Rechtsstreit im ersten Rechtszug erledigt, der zum Gegenstande Gemeinderechte innerhalb der ehemaligen Hofmark Altdorf in Mittelfranken hatte. Diese Hofmark Altdorf bei Nürnberg war allen Anzeichen nach ehemals ein Krongut und es bestand deshalb Veranlassung, auf das Wesen der fränkischen Kron- oder Königsgüter näher einzugehen. Als Beispiel eines solchen Gutes wurde der bekannte Fiscus Hammelburg näher beschrieben, zumal wir über dessen Ausdehnung Nachrichten bereits aus dem 8. Jahrhundert besitzen. Da die Ausführungen des Urteils insoweit über den Rahmen des Prozesses hinaus Interesses bieten, sei es gestattet, einiges daraus hier wiederzugeben. In § 218 des Urteils finden sich zunächst Ausführungen über die Ansiedlungsweise der Franken im Gegensatz zu den anderen deutschen Stämmen im Gebiet des heutigen bayerischen Franken. Es heißt da: Bedeutungsvoll für die Geschichte unserer Gegend war erst das Auftreten der Franken. Es ist bekannt, daß diese sich in drei Hauptgruppen scheiden: die chattischen Franken im heutigen Hessen, die ripuarischen Franken am Mittel und Niederrhein und die salischen Franken an den Rheinmündungen und der Maas. Schröder: „Die Franken und ihr Recht“ in der Zeitschr. f. R. G. XV, S. 7ff., 14ff., 18ff.
Ueber die ältesten fränkischen Ansiedlungen im Mainland, die wohl von Chatten ausgingen und bereits im ersten Jahrhundert n. Chr. da und dort begannen (Tacitus: ann. II, 7. XII, 27. 28. hist. IV, 37. Frontinus: Strategemata II. 3, 23. Sueton: Vita Do- mitiani 6. Sextus Aurelius Victor: De Caes. XI. 4. epit. XI, 1. 2. Julius Capitolinus: Vita Marci Antonini VIII, 7. Duo Maximiani XIX, 12.), wissen wir wenig oder nichts, wohl aber ist anzunehmen, daß ihre Raubzüge in die römische Provinz Germania superior nicht

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