Sechs Sühnekreuze am Wege
Die Mehrzahl der im Landkreis Hammelburg stehenden Steinkreuze gehört zur Gruppe der Sühnesteine. Diese Denkmäler sind Zeugen einer Rechts-geschichte, in der die bürgerliche Gesellschaft Totschlagsfälle ohne staatliche Mithilfe im 14. bis 16. Jahrhundert sühnte. Der Delinquent wurde in einem Sühneverfahren-Teydigung vertraglich verpflichtet, für des Toten Seelenheil ein steinernes Kreuz zu setzen.
Neben der Auflage, ein Steinkreuz zu setzen, konnten dem Totschläger noch andere Bußen auferlegt werden, so z. B. Zahlung eines Wehrgeldes, Geldbuße, (Gewedde genannt), an den Landesherrn, kirchliche Absolution in Form von Wallfahrten, Stiftung von Seelenämtern, Grabbesuch und kleinere Leistungen zum Trost der armen Seele.
Die Steinkreuze mußten wohl nach einer gewissen Vorschrift gefertigt worden sein, weil sie durchwegs gleich hoch und breit sind. Sie sind wenig behauen, etwa einen Meter hoch, gewöhnlich aus rotem Sandstein, und haben oft in ihrer Stirnfläche Darstellungen von bäuerlichen Gerätschaften, eingeritzt oder erhaben: Pflugschar, Messer, Beil, Reisighappe usw.
Im Landkreis Hammelburg gibt es sechs solcher Sühnekreuze und zwar bei
Feuerthal: In der Flur „Ganzes Gewand" konnte der Verfasser auf Grund einer Unterhaltung mit einer alten Frau ein Sühnekreuz ausgraben, das bereits unter einer Grasnarbe verschwunden war. Das Mütterlein wußte darüber folgendes zu erzählen: Ein Bauer bestellte seinen Acker, wobei ihm der der Sohn behilflich war, indem er das Gespann führte. Der Bauer nahm angeblich die Reute vom Pflug, warf sie zu dem Gespann vor, um es anzutreiben. Dabei traf er seinen Sohn tödlich.
Frankenbrunn: Im Laibachtal, in der Flur der „Äußeren Hecke" zwischen Thulba und Frankenbrunn, steht an einem Feldrain ein aus rotem Sandstein gehauenes Kreuz, dessen verkürzter Schaft in einer Aushöhlung eines quadratischen Sockels steckt. Ein Bauer aus Frankenbrunn erschlug dort mit einer Reisighappe seine Magd, weil sie uneheliches Kind erwartete. Das Attribut des Totschlägers ist auf der Vorderseite des Steines erhaben abgebildet.
Obereschenbach: An der alten Straße nach Obereschenbach, in der Flur ,,Ober'm Stadtweg", steht ein Sühnestein aus gelbem Sandstein. Er trägt an der Vorderseite eine Ackerreute abgebildet. Zwei Grundstücksnachbarn, kamen in Streit, weil der eine von ihnen die festgesetzte Zeit von einer Stunde nicht eingehalten und dadurch dem anderen das Wasser weggenommen habe. Bei diesem Streit verwundete der Bauer den Rechtfertiger so schwer, daß sich dieser wohl bis zu seinem Pfluge zurückschleppen konnte, aber dann tot liegenblieb. Die Ackerreute ist im Stein eingeritzt.
Untererthal: Bei der Abzweigung des Windheimer Weges in der Flur „Hahngraben" steht ein verstümmeltes Kreuz, das weder Inschrift noch Abbildung zeigt. Altere Leute wissen davon zu erzählen: Zwei Knechte gerieten auf dem nebenanliegenden Flachsacker in Streit und bearbeiteten sich mit Pflugscharen dergestalt, daß beide tot am Platz blieben.
Untererthal: Auf der Flur „Vorderer Steinbruch" steht am Triftweg vom Steinbruch zum Häßlich ein anderes Kreuz, von dem es im Grundbuch heißt: „Ein Acker unter dem Trieb stößt wider den Kreuzstein". Dieses Kreuz entbehrt jeglichen Zeichens.
Obererthal: Ein Geschäftsinhaber aus Obererthal ließ 1951 eine neue Gartenmauer erichten. Bei den Ausschachtungsarbeiten stieß man auf ein Kreuz, das später in die Mauer eingelassen wurde. Auf der Vorderseite ist eine Ackersäge abgebildet. Ein Bauer, so heißt es, kam mit seinem Nachbarn in Streit, wobei er diesen mit einer frischgeschliffenen Ackersage erschlagen haben soll.