Hammelburger Geschichte(n)

Die Stadt mußte diesen Abfall schwer büßen.
Nachdem am 20. Juni 1525 Bischof Konrad von Würzburg, Abt Johann von Henneberg und die Grafen von Henneberg verbündet „mit 300 Reisigen und 400 Fußvolk ausgeritten waren, das abgefallene Land wieder in Pflicht zu nehmen“, kam der Abt auch nach Hammelburg. Am 8. Juli 1525 wurden 9 Personen, die Haupträdelsführer, auf dem Marktplatze in H. hingerichtet, andere mit der Verbannung und viele mit der Confiscation ihres Vermögens bestraft.
So furchtbar diese Remesis für Hammelburg war, so hatte sie doch heilsam abschreckend gewirkt, denn als nach Niederwerfung des ersten Aufstandes im Stifte Fulda die Empörung wieder von einem Fanatiker aus Dipperz auf’s Neue im fuldischen Lande zur Flamme angefacht worden war, und der Abt seine Zuflucht zu dem Landgrafen von Hessen, Philipp dem Großmüthigen, genommen hatte, welcher auch den Aufstand bewältigte, hatte sich die Stadt Hammelburg nicht mehr betheiligt, und deßhalb, sowie auf Grund bestehender Privilegien blieb sie von der in den Jahren 1527, 15,28, 1529 nach der bäuerlichen Empörung behufs Abstoßung der an den Landgrafen Philipp von Hessen wegen der auf Unterdrückung des Aufstandes verwendeten Kosten und wegen Herausgabe der von demselben genommenen Städte, Flecken und Zehnten zu zahlenden 18000 fl. erhobenen Anlagen frei.
Dagegen mußten die Dörfer und Flecken im Amte Saaleck, als Morsau, Schwärzelbach, Wartmannsrod, Hetzels, Reid, Pfaffhausen, Kloster Thulba, Hundsfeld, Frankenbronn, Niedereschbacvh, Mittelerthal, Obereschbach, Dippach mit der Mühl, Feurthal, Obererthal, Seßhof, der Müller in der Altstadtmühle, in der Heckmühle an der Schondra, und in der Munchau an der Schondra, dann Westheim zur Entrichtung der 18000 fl. (jeder Gulden zu 30 Schillinger gezählt) contribuiren.
Auf die von Kaiser Karl V. im J. 1532 am Tage Kiliani wegen des Türkenkrieges erforderte gemeine Landsteuer hatten die Freiheiten und Privilegien Hammelburgs keinen abwendenden Einfluß. Zu diesem Zwecke mußte jeder Einwohner der Stadt und Zent Hammelburg geben:
1)    jeder Hausgesessene einen halben Guldan,
2)    jeder Mann besonders vier Schillinger,
3)    jede Frau besonders vier Schillinger,
4)    jedes Kind über zehn Jahre besonders vier Schillinger,
5)    ein jeder Dienstknecht besonders vier Schillinger,
6)    rine jede Dienstmagd besonders vier schillinger,
„und haben selber Zeit die Stadt und die Dörfer jeder Thein seine Gebührniß gehorsamst geliefert sammt Priestern und Juden.“ Dagegen blieb die Stadt vermöge ihrer Privilegien von der Contribution verschont, als im Monate Februar 1536 „den Dörfern und Flecken im Amte Saaleck von Kaiser Karl V. wegen Belagerung der Stadt Münster in Westphalen und Eroberung derselben und wegen der darin versammelten abtrünnigen und aufrührerischen Wiedertäufer eine Steuer auferlegt wurde.“
Nachdem schon im J. 1532 auf Freitag nach dem hl. Christtage Eustachius von Thüngen, ‚Amtmann in Trimberg, anstatt seines gnädigen Herrn von Würzburg und Hans von Hutten, Amtmann zu Saaleck, anstatt seines gnädigen Herrn von Fulda das Dorfgericht 25  zu Westheim, welches seit dem Bauernkriege nicht mehr ganghaft gewesen, wieder aufgerichtet und zum Schultheiißen Asmus Schmid, zu Schöffen aber Claß Fischer, Claß Röther ec. gemacht hatten, fand am 9. Juni 1535  zu Westheim wieder eine Versammlung der fuldaischen und würzburgischen Hofräthe statt, welche Wolf Kempf, Keller in Hammelburg, nach der Klosterchronik mit folgenden Worten aufzeichnete:
„Auf Mittwoch nach Medardus haben beider meiner gnädigen Fürsten und Herren von Fulda und Würzburg Hofräthe, mämlich der Herr Philopp Schenk zu Schweinsberg, Dechant des Stiftes Fulda und Propst, Daniel von Fischborn, Mrschall, Jakob von Cronberg und Dr. Johann von Ottera, Kanzler, von wegen unsers gnädigen Herrn von Fulda, aber von wegen unsers gnädigen Herrn von Würzburg Herr Martin von Uffigheim, Domherr, und Dr. Johann Briff – zu Westheim im Dorf in Asmus Schmid’s des Schultheißen Haus von wegen des aufgerichteten Compromisses, des Geleites 26  halber der Gedächtniß --. Sind die Fuldischen draußen gewesen mit 19 Pferd und die Würzburgischen mit 7 Pferd und haben nach gehaltener Leistung mit einander über drei Tischen in oben genannten Asmus Schmid’s Haus gegessen, gab die Gemeinde Heu, Futter, Essen und Trinken die Fülle aus Kraft Vertrags, darin steht alle Lagersatzung der Gemein. Das habe ich als Kellner, der selbst dabei und mitgewesen treuer Wohlmeinung unangezeigt nicht wollen, damit es in esse bleibe.
Ein Fall großer fürstlichen Geleites kam im J 1541 vor, welches vom Chronisten also beschrieben wird:
„Freitag nach Reminiscere 18. März ist der durchlauchtige hochgeborene Fürst und Herr Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenellenbogen, zu Dietz, zu Ziegenhain und zu Nidda, Nachmittags allhier zu Hammelburg mit ungefähr 320 Pferden angekommen, über Nacht allhier in Heinrich Weißenbachs Behausung z. H. gelegen. Den haben des hochwürdigen hochgeborenen Fürsten und Herrn Johann, erwählten und bestättigten Abt des Stiftes Fulda ec. ec., unsers gnädigsten Fürsten und Herrn, Marschall und Verordnete, die Edlen und Ehrenfesten: Balthasar von Weyers, Amtmann zu Brückenau, Christoph von Ussigheim und Jörg Schad von Lauboltz mit ihren Dienern und den Einspännigen zu Fulda anher vergeleitet, und als sie seine fürstl. Gn. folgenden Samstag früh nach dem Bonnlander Kreuz, wie von Alters herkommen, haben geleiten wollen, ist der edle und strenge Herr Pankraz von Thüngen, Ritter, Würzburgische Marschall, mit etlichen 30 Pferden vor dem Brückthore ober der Saale zu Hammelburg angekommen und halten blieben in der Meinung, von da an seines gnädigen Herrn von Würzburg Geleit anzureiten. Da nun an den fuldaischen Marschall dieses gelangt, haben sie sammt Hans von Hutten, Amtmann zu Saaleck, den Würzburger Marschall, Ritter, davor gebeten; dieser ist aber auf seinem Vornehmen beharrt. Dagegen haben die Fuldischen protestirt, ihnen den Würzburgischen hieran keine Gerechtigkeit einzuräumen, sondern sie gedenken, das Fuldaische Geleit, wie von Alters herkommen, bis an das Bonnlander Kreuz zu reiten. Darauf habe der Würzburgische Marschall geantwortet, er möge es wohl leiden, daß die Fuldischen mitreiten, er habe auch keinen Befehl, sich darum zu zanken, wenn er aber kommen vis an das Bonnländer Kreuz, gedenke er auch zu prostestiren. Da haben die Fuldischen den Vorzug und die Flügel eingenommen und bis zum Bonnlander Kreuz behalten; daselbst sind die Fuldischen auf dem Hügel halten blieben, die Würzburgischen sind mit dem Landgrafen fortgeritten, haben aber keiner Protestation gedacht. Bei solchen Dingen sind die nachgemeldeten Edelleuts-Knechte und Buben, auch Amtsknechte und Einspännige gewesen“27 . (Folgen viele Namen).
Wie überall, so waren auch im Stifte Fulda die Juden mit besonderen Lasten und Steuern beschwert. Nach Urkunde Königs Albrecht vom 9. Febr. 1301 (Dronke cod. dipl. fuld. Nro. 850) als kaiserliche Kammerknechte verpfändet, später von Kaiser Heinrich VII. laut Urkunde vom 6. Sept 1310 (Dronke ib. Nro. 855) als remuneratorische  Schenkung wegen trefflich geleisteter Dienste dem Abte Heinrich als Eigenthum überwiesen, wurden sie auch von Seite des Stiftes nach den Grundsätzen des Eigenthums willkürlich behandelt, und mußten unter Anderm die Juden zu Hammelburg bei fürstlichen Besuchen den Hofbediensteten ein Geschenk an Geld oder Naturalien geben. So verlangten, „als Sonntag Quasimodogeniti 1539 des Fürstabtes Statthalter und Marschall Balthasar von Ebersberg genannt von Weyer und andere Hofräthe in Hammelburg waren, die Reuter ihre Gerechtigkeit von den Juden; diese haben aber nichts geben wollen, vermeintlich, sie seien’s nicht schuldig, bis auf Bescheid des Marschalles Jedem ein Gulden abgenommen wurde. Den Gulden haben sie halb vertrunken und die andere Hälfte mit sich gegen Fulda genommen.“
Von diesem Jahre 1539 erzählte der Chronist, daß am 6. Januar und nochmals Montag nach Jakobi eine große Ueberschwemmung durch die Saale derart stattfand, daß das Wasser bis in das heimliche Gemach und das Sprachhaus in der Brücke gelaufen, daß ferner am Fastnachtssonntag ein arges Gewitter gewesen, wobei ein Feuer vom Himmel bei der neuen Kirche niedergefallen, und daß schlüßlich ein überschwenglich großer Herbst geworden sei.

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