Hammelburger Geschichte(n)

Diese Rechte waren folgende:
der jährliche Markt (vonKaiser Friedrich I. 1170);
Zollfreiheit (von Kaiser Heinrich VI. 1190);
Das Recht, daß Jeder, der Güter in Gelnhausen besitze, dieselben nach Proportionen vergeben solle (von Konrad IV.);
Daß Gelnhausen nicht verpfändet und nicht veräußert werden soll (von Wilhelm 1254) nebst Bestätigung der alten Privilegien, daß alle Güter, so von den Geistlichen in Gelnhausen erkauft werden möchten, bei ihren vorigen oneribus verbleiben sollten;
Daß die Bürger zu keinem Duelle gefordert, noch auch Jemand aus der Stadt vor fremdes Gericht gefordert werden soll (von Rudolph I. 1289, 1291);
Daß Alle, so Güter unter der Jurisdiction der Stadt Gelnhausen haben, die Beschwerungen davon, so wie die Stadt, tragen sollen (Albrecht I. 1299).
Dieses Privilegium wurde später von Kaiser Karl IV. nach Urkunde de dato Metz 6. Januar 1357 – abgedruckt bei Schannat, Buchonia vetus p 425 – bestätigt unter Strafandrohung von 20 Mark Gold für Alle, welche es verletzen würden.
Derselbe Kaiser verlieh in einer Urkunde vom nämlichen Jahre13 der Stadt den Martinsmarkt, welche Urkunde wir, obwohl sie bei Schannat loc. cit. Schon abgedruckt ist, zur Wahrung des noch bestehenden, jedoch theilweise eingeschränkten Privilegs in Folgendem wiedergeben:
„Wir Karl von Gottes Gnaden Römischer Kaiser zu allen Zeiten merer des Reichs und König zu Beheim bekennen und tun Kunt offenbar offenlich mit diesem Briefe allen den die ihn sehen oder horen lesen daz wir durch merkliche getruwe Dienst die uns und dem Reiche der Erwirdig Heinrich Apt zu Fulden, der durchlauchigen Annen Roemischen Kaiserin und Kunigin zu Beheim Unsirer Lieben Wirinne Kanzler, unsir Lieber Furst und heimicher Rat, oft unverdrozzenlich getan hat, und noch teglichen tut, und haben durch seine fleissige bite seiner Stat und den Burgern gemeinlich zu Hammelburg die Gnade getan und tun auch mir diesem Briefe, daz sie einen gefreiten Jahrmarkt alle Jar haben sullen der sich anheben sol an Sancht Martenes Tage jerlichen, und sol weren denselben ganzen Tage, und dornoch drei ganze Tage die dornoch nehest kommen nach einander, und geben demselben Jahrmarkt alle die Recht, Freyheit, Gewonheit und Gnade, die ander Jarmerkte, wo die sind, von uns und dem Reich haben, in dheineweis, slso daz die uf denselben Jahmarkt kommen, oder den suchen sicher geleit haben dazufahren, do zesten, und wider davon zefaren fur alle Sache wie die genannt sein: Wir haben auch geben von unsern sunderlichen Gnaden und geben auch mit diesem Briefe denselben Burgern und der Stat zu Hamelburg alle Recht, Freyheit, Gnade und Gewonheit dem obgenannten unserm Fürsten Abt Heinrichen seinen Nachkumen Epten und seinen Stifte zu Fulda keine schaden bringe und bringen muge in dheinen Zeiten: Dorumb gebieten wir allen Fürsten, Geistlichen und Weltlichen, Grafen Freyen, Herren, Steten, Rittern und Knechten und allen anderen unsern und des Reichs geruwen Unterthanen, daz sie die obengenennt Burger und die Stat zu Hamelburg an den genanten Gnaden nicht hindern noch betruben fulle in dheinesweis, und wer dowider frevellichen tete, der soll in unsir und der Reichs Ungnade und Zehen Margk litiges Goldes, als oft daz geschieht zu Rechter Pann verfallen sein und die sullen halbir in unsir und des Reiches Camer, und das andir halbteil den obgenanten Burgern und der Stat zu Hamelburg die ubervaren wurden, - on alles minneruzze und Gentzlich gevallen mit Urkunde ditz Briefs versiegelt mit unserm Keyserlichen Insigel der geben zu Metze nach Christus Geburt druthenhunder Jahre und in dem siben und funzigesten Jahre an dem obristen Tage unsir Reiche in dem Eylften Jare und des Kaiserthums in dem andern.“
Wollen einerseits die deutschen Kaiser durch diese Privilegien den fuldischen Aebten die geleisteten Dienste belonen, so lag es anderseits im Interesse der Aebte, durch solche Immunitäten die öfter bewiesene Loyalität der Hammelburger Bürger noch mehr zu stärken und sich gegenüber dem immer feindseliger gegen die Regierung antretenden Adel einen Rückhalt zu schaffen. Es wurden deßhalb auch die ertheilten Priviligien sorgfältig geschützt und als Schweinfurt „Versuche machte, gegen die Oberherrlichkeit des Fuldaischen Abtes über Hammelburg Schritte zu wagen und ene ausgedehnte Gerichtsbarkeit auf die Einwohner dieser fuldaischen Stadt durch Berufung vor ihr Gericht zu träumen“, wurde zur Abwehr der Schweinfurter Anmaßungen Beschwerde geführt und ein nachdrückliches Inhibitorium Kaisers Heinrich VII. vom 11. Nov. 1309 erwirkt, welchem Schweinfurt gehorchen mußte. (Abgedruckt in Dronke cod. dipl. Fuld. Nro 835.)
Der berühmte Abt Heinrich V., Graf von Willnau, welchem Hammelburg obige Begünstigung zu verdanken hatte, starb auch daselbst am 12. März 1313.
Ihm war nach einer kurzen Zwischenregierung Eberhards von Rottenstein, Heinrich VI. von Hohenberg als Abt nachgefolgt, unter dessen Regierung (13125 – 1353) das Spital in Hammelburg gestiftet wurde; dasselbe wird 1353 erwähnt.14 
In den Jahren 1350 und 1364 herrschte im Fuldaer Lande die Pest, welche viele Leute hinwegraffte. Der Tod hielt eine furchtbare Ernte; es gab kein Arzneimittel weder zur Heilung der Krankheit, noch zur Vorbeugung gegen dieselbe; fast sämmtliche von der Pest Ergriffenen starben innerhalb drei Tagen. Die Krankheit war äußerst ansteckend und um so verheerender, als sie auf eine ausgehungerte krankhafte Bevölkerung traf. Schon 1338 hatten nämlich gewaltige Schaaren von Heuschrecken jede Vegetation vernichtet, darauf folgte eine Reihe von Mißjahren un bittere Hungersnoth entstand. Zu dem Elende und der Beängstigung trug auch nicht wenig der Aberglaube bei, welcher aus einer am 17. Januar 1348 stattgehabten Sonnenfinsterniß und aus einem kurz darauf ausgebrochenen, nicht nur Italien, sondern auch einen großen Theil Deutschlands verheerenden Erdbeben das Ende der Welt gekommen glaubte.
Um diese Zeit traten die Sterner, Sternträger (stelligeri) auf, vom Herzoge von Braunschweig gestiftet und sogenannte vom Sterne, welchen die Mitglieder auf ihrem Oberkleide trugen. Der Bund war gegründet angeblich nur zur Vertheidigung der Sicherheit und Ruhe der Mitglieder, sohin zu einem bei damaliger Zeit löblichen und nützlichen Zwecke, artete aber bald auf schreckliche Weise aus. Die verbündeten Rotten überzogen friedliche Länder und griffen, indem sie den Uebermuth und die Raubsucht züchtigen und beschränken zu müssen vorgaben die Gerechtsame der Fürsten an, verheerten zugleich das Eigenthum ruhiger Unterthanen, weßhalb Trithemius von ihnen sagt, daß die Hunde die Natur der Wölfe angenommen, und daß diejenigen, welche die Räuber hätten verfolgen sollen, gelernt hätten, es ihen nachzumachen.
Diese Sterner suchten auch das fuldaische Gebiet mit ihren Streifzügen hat heim, hatten sogar in Hammelburg nicht wenige Anhänger, und als Abt Konrad IV. von Hanau die Waffen gegen sie ergriff – 1373, schloß sich Hammelburg den aufrührerischen Rotten an.
Konrad schlug jedoch theils mit seinem eigenen Leuten, theils mit Aliirten die Feinde im J 1374 und machte viele Gefangene, stellte sie aber ohne Lösegeld und auf ihr Ehrenwort, Nicht mehr gegen das Stift Fulda unternehmen zu wollen, wieder bald auf freien Fuß.
Die hierauf eingetretene Ruhe dauerte nicht lange. Landgraf Hermann von Hessen, die Grafen von Ziegenhain, und mehrere andere Vornehme begannen auf’s Neue die Fehde. Konrad wurde hart bedrängt, es fielen mehrere Gefechte vor, nach welchen der Abt 1380 zum Frieden gezwungen war.
Immer noch glimmte das Feuer in der Asche, weil viele erbitterte Gemüther dem strengen und vielleicht auch zu sparsamen Abte nicht mehr hold waren. Dieses sah der Regent auch gar wohl ein und er trat daher die ihm zum Ueberdrusse gewordenen Regierung freiwillig ab.
Durch einen 1382 am Freitage vor St. Fabiani und Sebastiani errichteten Vergleichs- und Verpflichtungs-, auch Anweisungsbrief, - agbedruckt bei Schannat codex prob. S. 276 Nro 185 – wurde die Regierung auf fünf Jahre neun aus benachbarten Dynasten, dem Capitel, der Ritterschaft und den Städten auserlesenen Männern übertragen15. Diese waren: Johann von Isenburg und Friedrich von Lisberg, Neffen des Abtes, Konrad von Waltratshausen und Karl von Bibra, Capitulare, Eberhard und Gottschalk von Buchenau, Ritter sodann die Städtebewohner Apel Ledenter von Fulda, Konrad Schmid von Hammelburg 16  und Berld Murhard von Bacha. Von den drei letzteren hatte Jeder die Verwaltung in seiner Stadt 17 .
Neue Fehden berühren Hammelburg.
Die fränkischen Ritter von Wolfskeel und Grumbach schicken den Hammelburgern folgenden Absagebrief:

© Hammelburger Geschichte 2023. Design by divohab

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.