Hammelburger Geschichte(n)

 

 

Zeitgenössische Landkreis-Chronik

Um das Schicksal der alten Saalebrücke

Am 14. Juli 1955 fand — entsprechend dem durch Landrat Adam Kaiser gestellten Antrag — eine Besprechung wegen der Erhaltung der alten Saalebrücke an Ort und Stelle statt. Es waren anwesend: Reg. Rat Dr Balles — Oberbaurat Gsundbrunn vom Reg. Tiefbauamt - Baurat Schmidt vom Wasserwirtschaftsamt - Direktor Gärtner vom Strassenbauamt Schweinfurt mit Reg. Baumeister Brunner — und Reg Heimatpfleger Dr. Pampuch. Stadt und Landkreis Hammelburg waren ver-tretrn durch Landrat Adam Kaiser, Reg. Rat Dr. Zerrat, Bürgermeister Karl Kaiser, Stadtrat Walter Gerhart (für den Fremdenverkehrs - Verein), Stadtrat Hohmann und St. Prof. Brandler (als Kreisheimatpfleger).
Reg. Rat Dr. Balles führte aus, die Kardinalfrage sei, ob sich jemand bereit erkläre, die erheblichen Kosten für die Unterhaltung der alten Brücke neben der neuen aufzubringen, was alle Stellen bis jetzt abgelehnt haben. Die Angelegenheit dränge sehr, da die Baufirma sonst wegen Zeitverlust Ansprüche stelle. Von Dir. Gärtner wurde betont, daß die provisorische Holzbrücke, von den Amerikanern schnell und ohne sachgemäße Imprägnierung der Rammpfähle erstellt, verkehrsunsicher geworden sei und sofort entfernt werden müsse, Auch für einen bloßen Fußgängerverkehr ist sie unzulässig. Außerdem ist der westliche Teil der Steinbrücke vollkommen baufällig und wird nur durch Stützen noch gehalten. Ein Ersatz der Holzbrücke würde mindestens 120000DM Kosten erfordern, eine steinerne — Anschlußbrücke mehr als 200000 DM.
Es wurden nochmals alle Möglichkeiten erwogen und durchgesprochen, den Restteil der alten Brücke bestehen zu lassen und Bürgermeister Kaiser erklärte, daß der Stadtrat in der Abendsitzung über die Kostenfrage entscheiden werde. Reg. Heimatpfleger Dr. Pampuch gab zu bedenken, daß eine Restbrücke ohne Anschluß ein in landschaftlichem Sinne unbefriedigendes Bild ergeben müsse, so daß diese Torso - Lösung die hohen Kosten nicht rechtfertige. Dies ist auch die Ansicht des Landesamts für Denkmalpflege. Sogar der Betrieb einer Fähre, anstelle der Holzbrücke, wurde erwogen.
Der Fremden — Verkehrsverein plädiert vor allen für einen ruhigen Spazierweg außerhalb des Brückenverkehrs. Dem wurde Rechnung getragen : am Wegstück zwischen Brücke und Linde soll noch ein Fußweg angelegt werden, dessen Kosten die Stadt übernehmen würde.
Es wurde dann ein Schreiben des Graphikers Eugen Weiß verlesen, der unter allen Umständen die Erhaltung der Reste verlangt. Für die Aufbringung der Kosten, schlägt er eine Bausteinaktion vor. Die Kosten (s.o.) können aber durch Sammlungen nicht aufgebracht werden. Baurat Schmidt vom Wasserwirtschaftsamt erklärte eindeutig, daß er aus Gründen der Sicherheit für die neue Brücke gegen ein Bestehenbleiben von Resten der alten Brücke schärfstens Einspruch erheben werde.
Der Stadtrat sah sich am Abend desselben Tages außer Stande, die Kosten der Erhaltung zu übernehmen. Mit diesem Beschluß war der Untergang der Flutbrücken (aus den Jahren 1526 und 1682) besiegelt.

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