Die deutsche Übersetzung der Urkunde
(Chrismon)15 ||16 Karl, durch Gottes Gnade König der Franken und Langobarden sowie Schutzherr der Römer.
Was immer wir aus17 Liebe zum Herrn und zum Vorteil der Diener Gottes verehrungswürdigen Orten geben, verhilft uns, wie wir zuversichtlich glauben, zur Steigerung unseres Lohnes (im Jenseits) || und zur Festigung unseres Königreiches. Deshalb sei der großen Zahl aller unserer Getreuen mitgeteilt18 : Wir machen an das Kloster Fulda, das zu Ehren der heiligen Apostel Petrus und Paulus im Grabfeldgau erbaut wurde, wo der kostbare Leib des Märtyrers Bonifatius ruht, und das der verehrungswürdige Abt Sturmius unter seiner Leitung hat, eine Schenkung. Diese umfaßt die Besitzungen unseres Eigengutes Hammelburg, gelegen im Salecgau am Saalefluß, mit seinem gesamten Bestand ohne Einschränkung, mit dem Umland und mit den dazugehörigen Siedlungen Eschenbach, Diebach und Erthal, das heißt mit allem, was sich an den vorher genannten Orten dem Blick als unser Eigentum bietet19 ; dies bedeutet: sowohl mit Ländereien als auch mit Häusern, Gebäuden20 , Pachtbauern21 , unfreien Arbeitskräften22 , Weinbergen23 , Wäldern, Feldern, Wiesen, Weideland, Gewässern und Wasserläufen, mit beweglichem und unbeweglichem Gut. Das alles haben wir in seiner Gesamtheit an die vorher besprochene heilige Stätte übergeben zum Besitz auf ewig.
Deswegen haben wir diese Anweisung unseres Willens schriftlich festhalten lassen, damit von diesem Tag an der erwähnte Abt Sturmius ebenso wie seine Nachfolger, die Leiter derselben heiligen Stätte sein werden, die oben genannten Güter für die Bedürfnisse24 der bereits zitierten Kirche nutzen, behaupten und als ihr Eigentum besitzen. Was immer sie von nun an zum Vorteil dieser heiligen Stätte zu tun gedenken, sollen sie in freier Entscheidung tun. Und kein Träger richterlicher Gewalt oder sonst eine Person dürfen sich jemals herausnehmen, den zuvor genannten Abt Sturmius sowie die bei ihm Tätigen und seine Nachfolger zu behelligen und zu schikanieren der erwähnten Besitzungen wegen, sondern sie sollen auf der Grundlage unserer Anordnung nach dem Recht über diesen Besitz völlig sicher verfügen können, damit es mehr Freude bereite, in dieser Klostergemeinschaft unablässig für uns, für den Bestand unseres Königreiches, ebenso auch für unsere Gemahlin und unsere Kinder die Barmherzigkeit des Herrn anzuflehen.
Und auf daß diese Urkunde stärkere Wirkung erhalte, haben wir beschlossen, sie unten mit unseren eigenhändigen Zeichen rechtskräftig zu machen, und befohlen, sie mit unserem Ring zu siegeln.
|| Zeichen Karls, des ruhmreichsten Königs ||
(Chrismon) || Wigbald in Vertretung für Rado25 || 26 Siegel27
Gegeben am 7. Tag vor den Iden des Januar, im 9. und 3. Jahr unserer Königsherrschaft (= am 7. Januar 777). Geschehen zu Herstal in der Königspfalz. In Gottes Namen mit Glück.