Hammelburger Geschichte(n)

2. Zum Inhalt und Aufbau der Urkunde

Bei der vorliegenden Urkunde handelt es sich um eine Schenkungsurkunde des Herzogs Heden. Empfänger bzw. Adressat der Urkunde ist der Erzbischof Willibrord. Die Urkunde spricht von einer beabsichtigten Klostergründung in Hammelburg, „die der Herzog mit der geistlichen Hilfe Willibrords durchzuführen gedachte.2“  
Die Urkunde beginnt, wie es im Frühen Mittelalter üblich war, mit der Intitulation derjenigen Person, welche das Schriftstück veranlasst hat. In der vorliegenden Urkunde ist dies Herzog Heden. Auffällig ist hierbei, dass Heden sowohl den Titel eines dux, als auch den eines vir illuster führt. Typisch ist auch die Invocatio, die Anrufung Gottes bzw. Christus, zu Beginn der Urkunde. In der nun folgenden Inscriptio wird der Empfänger der Urkunde, Erzbischof Willibrord, genannt. Diesem ersten Teil, der als Protokoll bezeichnet wird, folgt der Kontext, welcher mit der Dispositio anfängt. Im Folgenden wird nun der Kern der Urkunde und damit das eigentliche Rechtsgeschäft genannt. Zu dem beschriebenen Gut castellum Hamulus, welches Willibrord erhalten soll, zählen die Felder, die Wiesen, die Weiden, die Wälder, die stehenden, sowie die fließenden Gewässer, die Mägde und die Sklaven hinzu. Der Herzog schließt diesen Teil mit dem Satz ab, dass alle Güter, die dort die seinen sind nun Willibrord gehören sollen. Die Sanctio ist bei dieser Urkunde sehr kurz, da es lediglich der Satzanfang ist. An dieser Stelle muss zunächst eine Anmerkung gemacht werden. Wörter, die in der Urkunde des MGH-Textes gerade gedruckt sind, wurden in der Seminararbeit kursiv geschrieben. Bei der Urkunde des Herzog Heden handelt es sich um eine Abschrift3 , die im Liber aureus Epternacenis erhalten ist4.  Daher verweist der Abschreiber vermutlich auf Vorangegangenes, wenn es heißt et reliqua ut supra. Ein weiterer Anhaltspunkt für diese Behauptung ist auch der Satz, mit dem die Urkunde überschrieben ist. Hier wird mit eodem anno ebenfalls auf einen dem Leser bekannten Aspekt, der vor der Urkunde stehen muss, verwiesen. In der Sanctio wurden demjenigen, der dem Beschluß einer Urkunde zuwiderhandelte, Strafen angedroht, die sowohl weltlicher, als auch geistlicher Natur sein konnten.
Im Eschatokoll, dem letzten Teil der Urkunde, folgt die Datierungs- oder auch Actumszeile. Es werden der Ort des Vollzugs, die Hammelburg, und das Datum des Inkrafttretens der Urkunde, welches der 1. Mai war, genannt. Zudem wird die Urkunde nach dem herrschenden König Chilperich II. datiert. 716 war das erste Regierungsjahr dieses Königs. Auch an dieser Stelle macht der Abschreiber eine Anmerkung, indem er mit den Worten quo supra wieder auf vorher Geschriebenes verweist. Zuletzt steht die Signumszeile. Diesem Teil kommt eine besondere Bedeutung zu, da hier einerseits der Aussteller unterschrieben hat, sowie sein Sohn, der mit seiner Unterschrift jegliche Erbansprüche auf das genannte Gut verlor. Des Weiteren hat auch Hedens Frau Theodrada unterzeichnet, woraus vermutet werden kann, dass ein Teil des verschenktes Guts aus ihrem Erbe stammte. Als Zeugen des Rechtsgeschäfts unterschrieben ein Adagalo und ein Hererico, wie auch weiter oben ein Graf Cato, sowie ein Graf Sigerich. Der Kleriker Richarius schrieb und unterzeichnete die Urkunde ebenfalls.

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