3.2.2 Rückschlüsse auf die Familie Hedens u.a. aus den Schenkungsurkunden von 704 und 716
Aus diesen beiden Urkunden, welche als Echternacher Überlieferung erhalten geblieben sind, geht hervor, dass ein Herzog Heden, der ebenfalls den Titel eines hochangesehenen Mannes führt, mit einer Theodrada verheiratet war. Zusätzlich wird der Sohn dieser beiden Personen namentlich mit Turing erwähnt.
Weiterhin sind Heden und eine Tochter namens Immina in der jüngeren Vita Burchadi des 12. Jahrhunderts bezeugt.17 Es wird berichtet, dass Heden für seine Tochter ein Kloster „auf dem Würzburger Marienberg gestiftet habe, die bis zur Gründung des Bistums Würzburg über vierzig Jahre lang dieses Nonnenkloster geleitet habe.“ 18
Spekuliert wurde auch, ob Theodrada möglicherweise Thüringerin war und somit aus einem thüringischen Herzoghaus stammte. Als Indiz dafür verweist man auf den Namen Turing des gemeinsamen Sohnes. Wenn dem so wäre, würde dies bedeuten, dass Herzog Heden „den thüringischen Dukat über seine Gemahlin erhalten hat.“19 Dies würde auch erklären, weshalb Theodrada die Schenkungsurkunden neben ihrem Mann und ihrem Sohn ebenfalls unterzeichnet hat. Die verschenkten Güter wären somit nämlich ein Teil ihres Erbes gewesen. 20
Ins Spiel der Verwandtschaftsbeziehungen rückt weiterhin ein Herzog Theotbald, der in der ersten Vita des heiligen Bonifatius gemeinsam mit der Erwähnung Hedens auftaucht. Willibald, der Verfasser dieser Vita, erzählt, dass „die Großen Thüringens sich der blutigen Zwingherrschaft der Tyrannen Theotbald und Heden entledigt hätten.“21 Ebenso spricht auch die Passio minor sancti Kiliani von der Vertreibung Herzog Hedens durch das Volk. Wenn man diese Informationen berücksichtigt, lässt sich vermuten, dass Theotbald möglicherweise ein Bruder Theodradas gewesen sein könnte.22 Für diese Annahme könnte auch die Namensverwandtschaft der beiden sprechen und Hedens Frau wäre wiederum diejenige, die das thüringische Gut in die Ehe eingebracht hätte. Herzog Heden wird in den Urkunden lediglich als dux, jedoch nicht als dux Thurinorum. „Auch die übrigen Quellen, die von [ihm] sprechen, betrachten Heden nicht als Herzog von Thüringen.“23
Als relativ gesichert gilt, dass Herzog Heden sich als reichszugehörig betrachtete, da er beide Schenkungsurkunden nach den Herrscherjahren der merowingischen Könige Childebert III. und Chilperich II. datierte.24 Besonders deutlich wird dies in der Urkunde von 704, in der es in der Actumszeile heißt: Actum publice ... anno X regni domini nostri Childebertigloriosi regis.25